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Unser Erfolg: 3,9 % mehr Lohn und Gehalt

Am 25. April konnte im sechsten Termin in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie nach zähem Ringen ein Tarifergebnis erzielt werden. Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen in zwei Stufen um insgesamt 3,9 Prozent. Dieses Ergebnis konnte nur durch die gute Warnstreikbeteiligung durchgesetzt werden.

Am frühen Morgen konnte folgendes Tarifergebnis erreicht werden:

• Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen zum 01. Mai 2021 um 1,5 %
• Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen zum 01. Mai 2022 um 2,4 %
• Die sich für die Auszubildenden daraus ergebenden Werte werden auf volle 10-Euro-Beträge aufgerundet
• Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Januar 2023

Bis zum 14.05.2021 ist eine Erklärungsfrist vereinbart worden. Die Tarifkommission berät und beschließt auf ihrer Sitzung am 04. Mai 2021 über das Tarifergebnis.

An dieser Stelle möchten wir uns bei all denjenigen bedanken, die durch ihren Einsatz in Warnstreiks und Aktionen dieses Tarifergebnis erst möglich gemacht haben.

Seit dem 5. März 2021 haben sich im Rahmen der Tarifrunde rund 6.000 Kolleginnen und Kollegen aus 68 Betrieben an Warnstreiks beteiligt.
Aus Baden-Württemberg waren dabei:
A. Landerer, Neuenstadt am Kocher / August Faller, Schopfheim / August Faller, Waldkirch / Carl Edelmann, Heidenheim / DS Smith Packaging, Mannheim / Edelmann ESC, Heidenheim / Edelmann Pharmadruck, Weilheim / Klingele Wellpappenwerk Grunbach, Remshalden / MMP Schilling, Heilbronn / Segezha Packaging, Achern / Smurfit Kappa, St. Leon-Rot

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ver.di fordert: Statt Vorwürfen und unhaltbaren Behauptungen endlich Verhandeln!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Hauptverband Papier und Kunststoffverarbeitung (HPV) scheint zu merken, dass er mit seinem Versuch aus der Pandemie Profit zu schlagen und ein besonders niedriges Tarifergebnis durchzusetzen, bei den Beschäftigten nicht weit kommt. Er hat seinen Mitgliedsverbänden und –Unternehmen mit Schreiben vom 13. April ein FAQ zur Tarifrunde zur Verfügung gestellt, welches falsche Darstellungen und Vorwürfe an ver.di enthält. Zusätzlich dazu hat der HPV am 19. April 2021 einen offenen Brief an alle Betriebsräte in der PPKV geschrieben, in denen sie ähnliche Falschdarstellungen und Unterstellungen verbreiten.
Zeit für eine Richtigstellung! Hiermit greifen wir einige der vom HPV angesprochenen Aspekte auf und beziehen Position dazu.

„Verzögern die Arbeitgeber die Verhandlungen und damit eine Einigung mit der Gewerkschaft?“
Natürlich verzögern die Arbeitgeber die Verhandlungen. Der HPV ist alleine für die Verzögerungen verantwortlich, auch wenn er das gerne anders darstellt. Der HPV hat zwei Verhandlungstermine unnötig platzen lassen. Es ist schon einigermaßen unverschämt vom HPV in einem Arbeitgeber-Info ein Bild zu zeichnen, dass die Arbeitgeber am Verhandlungstisch zeigt und ver.di mit leeren Stühlen dargestellt wird. Die Situation am 26. und 31. März war genau anders herum. Die ver.di Verhandlungskommission war pünktlich zur verabredeten Zeit im Verhandlungsraum. An beiden Tagen blieben die Stühle der HPVVerhandlungskommission leer.
Wie verzweifelt muss der HPV sein, wenn er mit solchen Mitteln
arbeitet!

„Warum bietet der HPV keine Tarifeinigung mit einer kurzen Laufzeit an?“
Der HPV behauptet, dass ver.di im Vorfeld der Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten mehrfach abgelehnt hat. Das ist falsch! ver.di hatte abgelehnt einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten zu akzeptieren, in dem es keine Lohnerhöhungen gibt. Der HPV hatte vor Auslaufen des aktuellen Lohnabkommens gefordert, dieses ohne weitere Lohnerhöhung um 12 Monate zu verlängern. In den aktuellen Tarifverhandlungen haben die Vertreter des HPV immer und immer wieder argumentiert, dass die Zukunftsaussichten völlig unklar und nicht zu prognostizieren seien. Man wisse nicht ansatzweise, wie die wirtschaftliche Situation im nächsten Jahr sei und könne kaum planen. Gerade aus diesem Grund hat ver.di mehrfach gefordert, einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten, auf jeden Fall deutlich
unter 24 Monaten, abzuschließen. Der HPV allerdings war bis zum heutigen Tag nicht bereit mit ver.di über eine kürzere Laufzeit als 24 Monate zu sprechen. Das ist weder logisch noch haben sie dafür Argumente. Sie wiederholen gebetsmühlenartig, dass sie durch die Corona Krise einen „moderaten Tarifabschluss“ mit einer längeren Laufzeit benötigen würden, um „Planungssicherheit“ zu haben. Sie sagen aber gleichzeitig, dass sie aufgrund der Krise so lange gar nicht planen könnten – warum fordern sie dann so lange Laufzeiten? Das ist ganz und gar nicht schlüssig.
Da bleibt dann ja wohl nur eins: Sie wollen die Corona-Pandemie und die Ängste und Sorgen der Beschäftigten in diesem Zusammenhang dazu ausnutzen, ein besonders niedriges Tarifergebnis durchzusetzen!

„Hält das vorgelegte Angebot des HPV dem Vergleich mit anderen Abschlüssen stand?“
Der HPV verweist auf Tarifabschlüsse bei Metall, Stahl, Textil und Kunststoffverarbeitung in Hessen. Hier sollte man schauen, mit wem man sich vergleicht. Branchen, die von der Corona-Krise geschüttelt wurden
und zusätzlich strukturelle wirtschaftliche Probleme haben, wie große Bereiche der Metall- und Elektroindustrie, legen beispielweise sehr viel Wert auf beschäftigungssichernde Regelungen. Diese Branchen
haben bspw. im 2. Quartal des vergangenen Jahres in der Corona-Pandemie bis zu 50 Prozent Umsatzund Produktionsrückgänge zu verkraften gehabt. Das Beispiel der hessischen Kunststoffverarbeitung wurde vom HPV gefunden, als er nach einem besonders
niedrigen Abschluss gesucht hat. Es sind aber auch ganz andere Tarifabschlüsse sowohl aus den Jahren 2020 als auch 2021 zu finden.
Beispielsweise:
Für die Energiewirtschaft in Hessen gibt es in 2021 Steigerungen von 2,1% und eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 900 €,
oder die Energie Südwest mit 2,2% in 2021,
oder das Gebäudereinigerhandwerk mit 2,4% in 2021,
oder der öffentliche Dienst mit 1,4% mind. 50 Euro im Monat in 2021, plus 600 Euro Corona-Prämie, plus Erhöhung der Jahressonderzahlung, plus Ost-West-Angleichung in der Arbeitszeit,
oder die Deutsche Post AG mit 3,0% und 300 Euro Corona-Prämie in 2021.
Wie man sieht gibt es für alles Beispiele. Der HPV hat seine vermutlich wieder nur aus einem einzigen Grund gewählt: Der HPV will die Corona-Pandemie und die Ängste und Sorgen der Beschäftigten in diesem Zusammenhang dazu ausnutzen, ein besonders niedriges Tarifergebnis durchzusetzen!

„Wurden die Leistungen der Beschäftigten honoriert?“
Der HPV spricht hier vom Honorieren und Vergüten – also vom Bezahlen einer Leistung, die erbracht wurde. Davon, dass die von den Beschäftigten erbrachte Arbeitszeit vergütet wurde, können wir ja hoffentlich
ausgehen. Wertschätzung ist, wie fair oder angemessen die Bezahlung tatsächlich ist. Die Beschäftigten fordern Wertschätzung für ihre Leistungen, lieber HPV!
Die HPV-Beispiele sind freiwillige Corona-Prämien in einzelnen Betrieben und Mehrarbeitszuschläge? Na herzlichen Glückwunsch!
Interessant ist in diesem Punkt auch die Aussage, dass Tarifverhandlungen in die Zukunft gerichtet seien und die wirtschaftlichen Erwartungen berücksichtigen müssten. Bisher wurde uns durch den HPV immer
suggeriert, die Zukunft sei völlig unklar und sie könnten keine Prognosen wagen. Das verstehe wer will.
Es lässt wieder nur den Schluss zu, dass der HPV die Corona-Pandemie und die Ängste und Sorgen der Beschäftigten in diesem Zusammenhang dazu ausnutzen will, ein besonders niedriges Tarifergebnis durchzusetzen!

„Gleicht die freiwillige Lohnerhöhung die Steigerung der Verbraucherpreise aus?“
Hier bewegen wir uns natürlich im Bereich der Vermutungen, aber dies versucht der HPV zu suggerieren. Die Inflationsraten der ersten drei Monate 2021 (1,0%, 1,3%, 1,7%) lassen vermuten, dass die „freiwillige
Lohnerhöhung“ die Steigerung der Verbraucherpreise nicht ausgleicht!
Ob die Inflationsrate sich im Jahresverlauf wie im letzten Jahr verringert, ist derzeit nicht prognostizierbar. Anders als beim HPV irreführend geschrieben, wurde die Mehrwertsteuer zu Anfang des Jahres 2021
nicht erhöht, sondern die temporäre Senkung des 2. Halbjahres 2020 ist ausgelaufen. Und vermutlich war u.a. auch eben diese Senkung ein Grund, warum sich die Inflationsrate im Jahresverlauf 2020 eben verringert hat.
Recht hat der HPV damit, dass in den vergangenen Jahren aufgrund der damaligen niedrigen Inflationsraten wieder Reallohnsteigerungen zu verzeichnen waren. Allerdings sind die „Reallohnverluste“ der Jahre zuvor noch lange nicht aufgeholt. Und derzeit scheint die Inflation sich auch wieder in eine andere Richtung zu entwickeln. Laut der aktuellen Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in
Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2021 ca. 2,4 %1 betragen.
Der HPV argumentiert außerdem, dass die Beschäftigten durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags insgesamt mehr Geld in der Tasche haben. Hiermit an dieser Stelle zu hantieren ist völliger Blödsinn. Die
Beschäftigten haben nun nach jahrelangem Zahlen des Soli die Chance auf etwas weniger Steuerlast und dies soll als Argument für geringe Lohnerhöhungen dienen? Geht’s noch?
Wir können aber gerne die Steuervorteile und –Schlupflöcher für Besserverdienende und Unternehmen als zusätzliches Argument dafür heranziehen, warum bei den Lohnerhöhungen noch ordentlich was zu
machen ist! Aufgrund der konstruierten „Argumente“ des HPV macht sich Fassungslosigkeit breit! Alles in allem bleibt weiter zu vermuten:
Der HPV will die Corona-Pandemie und die Ängste und Sorgen der Beschäftigten in diesem Zusammenhang dazu ausnutzen, ein besonders niedriges Tarifergebnis durchzusetzen!

„Versucht der HPV die Grundrechte der Beschäftigten einzuschränken?“
Ja, der HPV versucht das Streikrecht einzuschränken! Der HPV will alleine bestimmen, zu welchen Zeitpunkten das Streikrecht wahrgenommen werden soll! Der HPV hat mitgeteilt, dass während der Verhandlungszeiten nicht gestreikt werden soll! Also sind Streiks zwischen, vor und nach den Verhandlungen okay – während der Verhandlungen aber nicht. So will es der HPV! Wird das Grundrecht nach Artikel 9 Abs. 3 GG durch den HPV nun respektiert oder nicht? Oder wird es nur zu bestimmten Zeiten respektiert?
Laut HPV müssen Verhandlungen in einem friedlichen Klima stattfinden. Für dieses Klima sollte am Verhandlungstisch durch Worte und Taten der Verbandsvertreter gesorgt werden! Ganz hilfreich dabei wäre, wenn von Seiten des HPV die Streiks nicht mit kriegerischen Handlungen der „Taliban“ oder des „IS“, des Islamischen Staates oder mit den gewalttätigen Konflikten zwischen „Cowboys und Indianern“ verglichen
würden!
Lieber HPV das geht so nicht! ver.di lässt sich nicht einseitig diktieren, wann gestreikt werden darf und wann nicht! Übrigens sind Streiks während Tarifverhandlungen auch nichts Besonderes oder unüblich – erst recht in der PPKV nicht! Warum da diesmal so ein Wind gemacht wird, bleibt unklar.
Da bleibt nur eins: Der HPV will die Corona-Pandemie und die Ängste und Sorgen der Beschäftigten in diesem Zusammenhang dazu ausnutzen, ein besonders niedriges Tarifergebnis durchzusetzen!

Die Versuche des HPV einen Keil zwischen die Beschäftigten, die Betriebsräte und ver.di zu treiben sind gescheitert. Die Kollegen und Kolleginnen haben die durchsichtigen Aktionen und taktischen Spielereien des Arbeitgeberverbandes längst durchschaut.
Unser Appell an den HPV: Lassen Sie den Blödsinn und kehren Sie zurück an den Verhandlungstisch!

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Freiwillige Lohnerhöhung? Eine Mogelpackung!

Fünf Verhandlungsrunden haben die Arbeitgeber in der Papierverarbeitung nun verstreichen lassen. Anstatt ein verhandelbares Angebot vorzulegen, haben sie bei den letzten beiden Terminen die Gespräche komplett verweigert, weil in einigen Betrieben zeitgleich gestreikt wurde. Sie vergleichen die Ausübung dieses demokratischen Grundrechts sogar mit kriegerischen Auseinandersetzungen – unfassbar!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt wird’s noch besser:
Der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) empfiehlt die Löhne ab April freiwillig um 1,1 Prozent zu erhöhen. Einige Betriebe werden diese Empfehlung umsetzen.

Das ist eine Mogelpackung, denn rechnet man die 1,1 Prozent auf eine Laufzeit von 12 Monaten um, so bleiben nur 0,9 Prozent übrig!

Die 1,1 Prozent bedeuten in der Lohngruppe VI gerade einmal rund 20 Cent mehr pro Stunde. Brutto!

Die Arbeitgeber behaupten, sie wollen mit dieser „freiwilligen Erhöhung“ ihre Verhandlungsbereitschaft verdeutlichen. Wenn sie wirklich verhandeln wollen, warum haben sie dann bei den letzten beiden Terminen jedes Gespräch verweigert?

Unser Appell an den HPV:
Kehren Sie endlich zurück an den Verhandlungstisch! Machen Sie ein ernsthaftes Angebot!

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Verhandeln statt diktieren!

Drei Verhandlungen hat es gegeben, die beiden letzten Termine Ende März hat der HPV platzen lassen. Zeit für eine Richtigstellung!

1. Der HPV sagt: „Die Arbeitgeber wollten immer einen Abschluss noch vor Ostern.“

Unsinn!

Wer einen Abschluss haben will, muss auch verhandeln!
Fakt ist: Der HPV hat am 26. und 31. März – wenige Tage vor Ostern – zwei Verhandlungen platzen lassen. Die Verhandlungskommission des HPV ist an diesen Tagen überhaupt nicht im Verhandlungsraum erschienen.

2. Der HPV sagt: ver.di erfülle eine zentrale Bitte der Arbeitgeber nicht – „das Aussetzen der Warnstreiks während der laufenden Verhandlungsgespräche.“

So nicht!

Fakt ist: Der HPV drohte bereits in der ersten Verhandlung am 27. Januar nicht zu verhandeln, wenn währenddessen gestreikt wird. Am 26. März schickte er seinen Hauptgeschäftsführer, um uns die Bedingungen des HPV zu überbringen. Der HPV werde nur unter der Voraussetzung verhandeln, wenn ver.di sämtliche Warnstreiks am Verhandlungstag beendet. Das wiederholte er am 31. März, wenige Tage vor Ostern. Das sind keine Bitten, sondern Diktate. Und wir lassen uns nicht erpressen. Der HPV hat hier etwas gründlich missverstanden: Es ist das Recht der Beschäftigten, die Arbeit niederzulegen, um bei Tarifverhandlungen Druck auf die Arbeitgeber zu machen. Das sieht auch das Bundesarbeitsgericht so: „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während laufender Tarifverhandlungen zulässig.“

3. Der HPV sagt: Er habe ein abschlussnahes Angebot vorgelegt.

Klingt gut. Stimmt aber nicht.

Fakt ist, der HPV hat ab der ersten Verhandlung am 27. Januar gemauert. ver.di fordert 4,8 Prozent auf 12 Monate. Der HPV bot lediglich 2,1 Prozent in 2 Stufen auf 24 Monate bei 8 Nullmonaten. Abschlussnah ist ein Angebot dann, wenn sich ver.di und HPV in Verhandlungen einigen. Dazu muss der HPV jedoch an den Verhandlungstisch zurückkehren.

4. Der HPV sagt: „Die Gewerkschaft setzt die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel.“

Blödsinn!

So sicher wie beim Streik sind die Beschäftigten in der ganzen Corona-Zeit nicht gewesen. Denn ver.di achtet auf die AHA-Regeln.

5. Der HPV empfiehlt, seinen Mitgliedsunternehmen freiwillig 1,1 Prozent mehr Lohn ab April zu zahlen. Der Verband bezeichnet das als „ein klares Signal der Wertschätzung an unsere Beschäftigten“.

Unfug!

Richtig ist: Das wäre eine lächerliche Lohnerhöhung. Die würde nicht einmal die höheren Preise ausgleichen. Die Verbraucherpreise sind im Februar um 1,3 Prozent und im März laut Statistischen Bundesamt voraussichtlich um 1,7 Prozent gestiegen.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern, solche mickrigen Lohnerhöhungen nicht zu unterschreiben. Sie sind kein Ersatz für einen Tarifvertrag!

Die Kollegen und Kolleginnen haben die durchsichtige Aktion des Arbeitgeberverbandes längst durchschaut: Sie sollen mit ein paar Euro abgespeist werden und im Gegenzug nicht mehr streiken. Unser Appell an den HPV:

Kehren Sie zurück an den Verhandlungstisch! Machen Sie ein ernsthaftes Angebot!

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Arbeitgeber verweigern Verhandlungen

Zum wiederholten Mal verweigern die Arbeitgeber der Papierverarbeitung die Fortsetzung von Tarifverhandlungen für die rund 100.000 Beschäftigten der Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie.

Wie bereits am 26.März. (dem vereinbarten 4. Verhandlungstermin) verweigert der Hauptverband der Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) auch am 31.März die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Sein Argument: Warnstreiks der Beschäftigten am Verhandlungstag. Diese seien unüblich. Was für ein Unsinn!

ver.di hat die Einschränkung des Streikrechtes zurückgewiesen.

Zur Wahrnehmung demokratischer Grundrechte gehört unter anderem, dass die Beschäftigten ihre gewerkschaftliche Verhandlungskommission durch Warnstreiks unterstützen können, auch am Verhandlungstag – und dies ist durchaus üblich. Das sieht das Bundesarbeitsgericht (BAG) ebenso: „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig.“ (BAG v. 12.9.1984, 1 AZR 342/83)

Kein einseitiges Diktat! Keine Einschränkung des Streikrechtes!

Wenn die Arbeitgeber Forderungen haben, gehören die auf den Verhandlungstisch. Stattdessen zelebrieren sie dieses Herr-im-Haus Verhalten.
Zum Hintergrund: Der HPV teilte ver.di im Rahmen der ersten Verhandlung am 27.1. mit, sie würden nur verhandeln, wenn während der Verhandlungen nicht gestreikt werde. Dies hatte ver.di umgehend zurückgewiesen. Obwohl die Friedenspflicht bereits am 1.2. ausgelaufen ist, hat ver.di erst ab 8.3. zu Warnstreiks aufgerufen. Damit haben drei Verhandlungen am 27.1., 10.2. und 22.2. ohne Warnstreiks stattgefunden, in denen die Arbeitgeberseite aus Sicht von ver.di völlig unzureichende Angebote für Lohnerhöhungen gemacht hat. Die Arbeitgeber weigerten sich bisher beharrlich, ein Angebot für eine Laufzeit von 12 Monaten zu unterbreiten, obwohl die wirtschaftliche Entwicklung nach ihren eigenen Aussagen noch nie so unsicher war, wie derzeit.

Der HPV will nach Auffassung von ver.di die Corona-Pandemie ausnutzen, um die Beschäftigten mit niedrigen Lohnerhöhungen abzuspeisen! Sie wollen einen möglichst niedrigen Tarifabschluss mit einer 24-monatigen Laufzeit durchsetzen. Und dies, obwohl die papierverarbeitende Industrie bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist. In großen Bereichen der Industrie gibt es eine überdurchschnittliche Auslastung und es werden Sonderschichten und Überstunden gefahren. Deswegen war ver.di gezwungen, nach der 3. Verhandlung zu Warnstreiks aufzurufen, um unserer Forderung nach angemessenen Lohnerhöhungen Nachdruck zu verleihen. Bei allen Streikmaßnahmen werden die Hygiene-Regeln beachtet und übererfüllt.
Am 26.3. forderte ver.di die Arbeitgeber mehrmalig auf die Verhandlungen aufzunehmen, zuletzt am frühen Nachmittag. Sie weigerten sich zu verhandeln, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur noch 2 Betriebe im Warnstreik waren. Mit diesem skandalösen Verhalten stoßen sie die Beschäftigten der Branche vor den Kopf.

Der nächste Verhandlungstermin ist für den 24. April 2021 angesetzt.

Seit dem 5. März 2021 haben sich bis zum Abend des 31. März 2021 mehr als 3.500 Kolleginnen und Kollegen aus 62 Betrieben am Warnstreik beteiligt. Aus Baden-Württemberg mit dabei waren folgende Betriebe: A. Landerer, Neuenstadt am Kocher / August Faller, Waldkirch / Carl Edelmann, Heidenheim / DS Smith Packaging, Mannheim / Edelmann ESC, Heidenheim / Edelmann Pharmadruck, Weilheim / Klingele Wellpappenwerk Grunbach, Remshalden / MMP Schilling, Heilbronn / Segezha Packaging, Achern / Smurfit Kappa, St. Leon-Rot

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