Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchten wir Bezug auf den Aushang der Geschäftsleitung der Edelmanngruppe vom März 2021 nehmen:
Anders als im Schreiben eures Arbeitgebers suggeriert wird, bezieht sich der Arbeitskampf der aktuellen Tarifrunde natürlich nicht nur auf Edelmann! ver.di hat weitere Betriebe zum Warnstreik aufgerufen, die lediglich zu anderen Zeitpunkten die Arbeit niederlegen.
Tarifverhandlungen und Streikrecht sind im Übrigen Grundrechte und im Grundgesetz in Art 9 Abs. 3 festgelegt. Mit unseren Streiks bewegen wir uns also ganz klar im Rahmen des Grundgesetzes. Die geäußerte Kritik steht Edelmann nicht gut zu Gesicht!
Die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten in allen Edelmann-Standorten hatten 2020 eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie ihren Beitrag zur Zukunftssicherung leisten und ver.di damit beauftragt dazu einen Tarifvertrag auszuhandeln. Diese Verhandlungen wurden
einseitig durch die Geschäftsleitung abgebrochen! Ein ausgehandelter Tarifvertrag wurde nicht unterschrieben. Was die Edelmann-Geschäftsleitung von ausgehandelten Kompromissen mit der Gewerkschaft hält konnten wir also sehr deutlich erleben!
In diesem Zusammenhang ist es schon besonders dreist, eine nicht durchgeführte Kürzung von tariflichen Ansprüchen der Beschäftigten und einseitige Kurzarbeiterregelungen ohne die tariflich vereinbarte Beschäftigungssicherung als positiven Beitrag zur Zukunftssicherung
anzuführen! Edelmann ist tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband. Und das ist auch gut so! Deswegen appellieren wir an die Geschäftsleitung von Edelmann Einfluss auf ihre Verhandlungskommission im HPV zu nehmen, um zu einem angemessenen und fairen Lohnabschluss zu kommen.