Zum wiederholten Mal verweigern die Arbeitgeber der Papierverarbeitung die Fortsetzung von Tarifverhandlungen für die rund 100.000 Beschäftigten der Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie.
Wie bereits am 26.März. (dem vereinbarten 4. Verhandlungstermin) verweigert der Hauptverband der Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) auch am 31.März die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Sein Argument: Warnstreiks der Beschäftigten am Verhandlungstag. Diese seien unüblich. Was für ein Unsinn!
ver.di hat die Einschränkung des Streikrechtes zurückgewiesen.
Zur Wahrnehmung demokratischer Grundrechte gehört unter anderem, dass die Beschäftigten ihre gewerkschaftliche Verhandlungskommission durch Warnstreiks unterstützen können, auch am Verhandlungstag – und dies ist durchaus üblich. Das sieht das Bundesarbeitsgericht (BAG) ebenso: „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig.“ (BAG v. 12.9.1984, 1 AZR 342/83)
Kein einseitiges Diktat! Keine Einschränkung des Streikrechtes!
Wenn die Arbeitgeber Forderungen haben, gehören die auf den Verhandlungstisch. Stattdessen zelebrieren sie dieses Herr-im-Haus Verhalten.
Zum Hintergrund: Der HPV teilte ver.di im Rahmen der ersten Verhandlung am 27.1. mit, sie würden nur verhandeln, wenn während der Verhandlungen nicht gestreikt werde. Dies hatte ver.di umgehend zurückgewiesen. Obwohl die Friedenspflicht bereits am 1.2. ausgelaufen ist, hat ver.di erst ab 8.3. zu Warnstreiks aufgerufen. Damit haben drei Verhandlungen am 27.1., 10.2. und 22.2. ohne Warnstreiks stattgefunden, in denen die Arbeitgeberseite aus Sicht von ver.di völlig unzureichende Angebote für Lohnerhöhungen gemacht hat. Die Arbeitgeber weigerten sich bisher beharrlich, ein Angebot für eine Laufzeit von 12 Monaten zu unterbreiten, obwohl die wirtschaftliche Entwicklung nach ihren eigenen Aussagen noch nie so unsicher war, wie derzeit.
Der HPV will nach Auffassung von ver.di die Corona-Pandemie ausnutzen, um die Beschäftigten mit niedrigen Lohnerhöhungen abzuspeisen! Sie wollen einen möglichst niedrigen Tarifabschluss mit einer 24-monatigen Laufzeit durchsetzen. Und dies, obwohl die papierverarbeitende Industrie bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist. In großen Bereichen der Industrie gibt es eine überdurchschnittliche Auslastung und es werden Sonderschichten und Überstunden gefahren. Deswegen war ver.di gezwungen, nach der 3. Verhandlung zu Warnstreiks aufzurufen, um unserer Forderung nach angemessenen Lohnerhöhungen Nachdruck zu verleihen. Bei allen Streikmaßnahmen werden die Hygiene-Regeln beachtet und übererfüllt.
Am 26.3. forderte ver.di die Arbeitgeber mehrmalig auf die Verhandlungen aufzunehmen, zuletzt am frühen Nachmittag. Sie weigerten sich zu verhandeln, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur noch 2 Betriebe im Warnstreik waren. Mit diesem skandalösen Verhalten stoßen sie die Beschäftigten der Branche vor den Kopf.
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 24. April 2021 angesetzt.
Seit dem 5. März 2021 haben sich bis zum Abend des 31. März 2021 mehr als 3.500 Kolleginnen und Kollegen aus 62 Betrieben am Warnstreik beteiligt. Aus Baden-Württemberg mit dabei waren folgende Betriebe: A. Landerer, Neuenstadt am Kocher / August Faller, Waldkirch / Carl Edelmann, Heidenheim / DS Smith Packaging, Mannheim / Edelmann ESC, Heidenheim / Edelmann Pharmadruck, Weilheim / Klingele Wellpappenwerk Grunbach, Remshalden / MMP Schilling, Heilbronn / Segezha Packaging, Achern / Smurfit Kappa, St. Leon-Rot